Bonner Querschnitte 08/2019 Ausgabe 572

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Befreiung der Religion in Südafrika von feindlicher �bernahme

Nüchterne Vorschläge bei Konferenz zum Missbrauch von Religion und Leichtgläubigkeit

Foto: IIRF Mitglieder mit dem Konferenzvorsitzenden Prof. Derrick Mashau in der Mitte; von links: Drs. Werner Nel, Dr. Georgia du Plessis, Prof. Dr. Christof Sauer, Dr. Fernando da Silva © Christof Sauer(Kapstadt/Bonn, 12.03.2019) „Die südafrikanische Regierung muss das Vertrauen der Religionsgemeinschaften zurückgewinnen. Die kluge Wahl der nächsten Mitglieder der ‚Kommission zum Schutz und zur Verbreitung kultureller, religiöser und linguistischer Rechte‘ (CRL) ist dafür entscheidend. Die Handlungen und Einstellungen der Kommission in den letzten fünf Jahren haben ihre Glaubwürdigkeit in den Augen der meisten Religionsgemeinschaften drastisch verringert.“ Dies war die Kernbotschaft von Professor Dr. Christof Sauer anlässlich einer vom College of Human Sciences der UNISA organisierten wissenschaftlichen Konferenz vom 6. bis 7. März in Pretoria zum Thema „Missbrauch von Religion und Leichtgläubigkeit der Öffentlichkeit im demokratischen Südafrika“.

In seiner Grundsatzrede am zweiten Tag der Konferenz ging der stellvertretende Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (IIRF) – das ein Büro in Kapstadt hat – auf die Ankündigung ein, dass die verschobenen Interviews für die neuen CRL-Kommissionsmitglieder nun am 11. und 12. März stattfinden werden. Die fünfjährige Amtszeit der bisherigen Kommissare war bereits am 28. Februar abgelaufen.

Foto: Prof. Dr. Christof Sauer © FTH

Sauer betonte fünf Punkte, die eine bessere Zukunft der CRL gewährleisten könnten. Er stellte diese dem von ihm beobachteten Ansatz gegenüber, den die CRL in der Vergangenheit verfolgt hat: „Sie hat versucht, Probleme anzugehen, die durch eine Minderheit von selbsternannten, sich selbst bereichernden Individuen verursacht werden, die vorgeben, Pastoren oder Propheten mit wundersamen Kräften zu sein. Aber der Ansatz der CRL hat tatsächlich größere Probleme verursacht. Einige der von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen würden sogar zu verfassungswidrigen Einschränkungen für rechtschaffene Religionsgemeinschaften führen.“

„Erstens hat die CRL den Auftrag, der beste Freund und Verteidiger der Rechte der Religionsgemeinschaften zu sein … eine wohlwollende Haltung muss die Kommission und ihre Mitglieder charakterisieren. Zweitens ist eine Selbstverpflichtung zur ehrlichen Darstellung der Fakten erforderlich … gründliche Belege und Dokumentationen, die zu nüchternen Schlussfolgerungen führen, sind unerlässlich. Drittens … die CRL muss einen befähigenden und unterstützenden Einfluss ausüben. Viertens ist volle Transparenz und eine offene Verfahrensweise der CRL im Umgang mit Religionsgemeinschaften erforderlich. Fünftens muss die CRL unterschiedliche Meinungen innerhalb der CRL-Kommission selbst sowie konkurrierende Interpretationen und Meinungen in der Zivilgesellschaft zulassen. Die CRL darf nicht den Eindruck erwecken die Religionsgemeinschaften zu spalten, sondern hat den Auftrag, die Einheit in der Vielfalt zu fördern.“ 

Der Wissenschaftler, der auch Professuren in Deutschland und Belgien innehat, fügte hinzu: „Angesichts dieser schwierigen Geschichte … erscheint es unerlässlich, dass eine völlig neue Gruppe von CRL-Kommissionsmitgliedern ernannt wird. Nur eine neue Kommission wird einen Neuanfang ermöglichen, unabhängig von früheren Fehlern in der Vorgehensweise und Einstellung.“ Er schloss mit den Worten: „Wenn diese neuen Kommissionsmitglieder die oben dargestellten Merkmale verkörpern, habe ich Hoffnung auf eine bessere Zukunft für die Religionsgemeinschaften in Südafrika.

Die südafrikanische Regierung und die regierende Partei, der Afrikanische Nationalkongress (ANC), müssen bei der Ernennung der nächsten Kommissionsmitglieder offenlegen, ob die Verfahrensweise der früheren CRL-Kommission tatsächlich im Sinne der Regierung und des ANC erfolgte oder nicht. Die Menschen an der Basis und in den Religionsgemeinschaften können dies sonst nicht unterscheiden.

Foto: UNISA Konferenz PosterDie CRL-Kommission ist ein einzigartiges und hilfreiches Instrument zur Förderung und zum Schutz der Rechte kultureller, religiöser und sprachlicher Gemeinschaften. Sie muss jedoch von jeglichen Kontrolltendenzen und feindlicher Übernahme befreit werden.“

Auf der wissenschaftlichen Konferenz der UNISA in Pretoria, an der 90 Wissenschaftler und Pastoren teilnahmen, hatte der CEO der CRL, Tshimangadzo Edward Mafadza, am ersten Tag den Hauptvortrag zum Bericht der CRL-Kommission über „Kommerzialisierung von Religion und Missbrauch der Glaubenssysteme der Menschen“ gehalten. Der CEO verteidigte die Vorschläge der CRL zur Zwangslizenzierung und Registrierung aller religiösen Organisationen und religiösen Praktiker. Er behauptete, dass diese Vorschläge, zusammen mit der Durchsetzung und Verschärfung der bestehenden Rechtsvorschriften, „das Recht auf Religionsfreiheit gewährleisten“ würden.

Zwei Mitglieder des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit hielten ebenfalls Vorträge auf der Konferenz.

Dr. Georgia du Plessis von der Katholischen Universität Löwen in Belgien bezeichnete die von der CRL vorgeschlagene, ausgeklügelte hierarchische „Peer Review Struktur“ als verfassungswidrig, da sie den Status der CRL zum obersten Richter in Fragen der Religion im Land erheben würde.

Dr. Fernando da Silva, Direktor des IIRF-Observatoriums für die Gemeinschaft der Länder portugiesischer Sprache, berichtete über Lektionen und Fallstricke bei der staatlichen Regulierung von Religion in Angola. Seit der Umsetzung eines interministeriellen Dekrets im November 2018 wurden mit einmonatiger Frist zuvor akzeptierte Dachverbände von Kirchen aufgelöst und über 4000 ‚ent-registrierte‘ Kirchen, welche die geforderte Mindestanzahl von 100.000 Mitgliedern nicht mehr erreichten, durch harte Polizeiaktionen geschlossen. Da Silva empfahl, Kultur und Religion nicht zu vermischen, wenn es um Fragen der Regulierung der Religion in Südafrika geht. Er hielt es für vorteilhaft, wenn eine separate Institution der Regierung sich mit Religions- und Glaubensfreiheit befassen würde.


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